Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schüler:innen
mit Beginn des neuen Schuljahres 2026/27 (ab 7. September 2026) gilt eine neue gesetzliche Regelung für alle Schülerinnen unter 14 Jahren.
Laut dieser gesetzlichen Vorgabe ist das Tragen von kopfbedeckender Kleidung nach islamischen Traditionen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände nicht gestattet. Dies gilt unabhängig davon, ob das Kopftuch aus modischen, traditionellen, religiösen oder anderen Gründen getragen werden soll.
Weitere Informationen zur Umsetzung des Kopftuchverbots (§ 43 a SchUG) sowie die diesbezügliche Elterninformation in anderen Sprachen finden Sie auch im Rundschreiben des BMBWF Nr. 1/2026 (2026-0.180.147) unter: https://rundschreiben.bmbwf.gv.at/rundschreiben/?id=1549
Als Bildungseinrichtung sind wir an die Umsetzung dieses Bundesgesetzes gebunden. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es hierbei für die Schule keinen Entscheidungs- oder Ermessensspielraum gibt. Wir setzen damit lediglich die gesetzlich vorgeschriebenen Rahmenbedingungen um.
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Wir bedanken uns für Ihre Kooperation und Ihr Verständnis bei der Umsetzung dieser neuen Vorgabe.
Die Schulleitung
Beilagen des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF):
- Informationsschreiben für die Erziehungsberechtigten zum Kopftuchverbot (§43a SchUG) Informationsschreiben zum Kopftuchverbot
- Informationsblatt: Typische Formen und stufen der Verschleierung nach islamischen Traditionen Information zu Formen der Verschleierung