Frau Dr.in Sultan Yildirim-Sertgül
08:00-13:00
08:00-12:00
Ich führe jährliche Einzeluntersuchungen durch. Bei Auffälligkeiten werden die Eltern/ Erziehungsberechtigten informiert. Die weitere Abklärung erfolgt im niedergelassenen Bereich.
Bitte informieren Sie mich bei chronischen Erkrankungen, schweren Allergien oder anderen gesundheitlichen Belastungen des Kindes, um eine bestmögliche Betreuung in der Schule sicherzustellen.
Erkrankte Schüler/innen müssen vom Erziehungsberechtigten oder von einem/ einer Stellvertreter/in abgeholt werden.
Impfungen gehören zu den wichtigsten vorbeugenden Maßnahmen gegen Infektionskrankheiten. Informationen zu den empfohlenen Impfungen finden Sie im aktuellen Impfplan im Internet. https://www.sozialministerium.gv.at/Themen/Gesundheit/Impfen/Impfplan-%C3%96sterreich.html
Zu einem gesunden Lebensstil gehören gesunde und ausgewogene Ernährung, Bewegung , Sport und ausreichender Schlaf. Dies wirkt sich auch günstig auf Gedächtnis und Konzentration aus.
Falls Sie ein persönliches Gespräch über Ihr Kind wünschen, bitte um telefonische Terminvereinbarung.
Bei Fragen und Probleme bin ich gerne für die Schüler/innen da.
Als Schulärztin unterliege ich der Verschwiegenheitspflicht.
Schüler*innen
Wir versuchen Ihr Kind in der Schule so gut wie möglich zu betreuen.
Ein kranker Mensch gehört aber nicht an den Arbeitsplatz, sondern nach Hause!
Es ist wichtig, dass sich die Betroffenen erholen können, aber auch, dass die Verbreitung von Infektionskrankheiten hintan gehalten wird.
Bedenken Sie, dass kranke Schüler*innen abgeholt werden müssen. Bitte kranke Jugendliche daher nicht in die Schule schicken!
Wir Schulärztinnen behandeln Ihr Kind nicht im Erkrankungsfall.
Für Diagnosen und Therapien wenden Sie sich bitte an die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen.
Selbstverständlich leiste ich Erste Hilfe und versorge kleine Schrammen vor Ort.
Impfungen werden nach Erlass des Stadtschulrates für Wien aktuell NICHT durchgeführt.
Eventuell werden in Zukunft Impfungen gegen Masern-Mumps-Röteln in der 7. Schulstufe angeboten. Das Impfen mit mitgebrachten Impfstoffen ist nicht gestattet. Zur Impfung ist unbedingt der Impfpass mitzubringen.
Ohne unterschriebene Einverständniserklärung oder gegen den ausdrücklichen Wunsch des Schülers / der Schülerin wird nicht geimpft!
Jugendliche ab vollendetem 14. Lebensjahr können prinzipiell ihre Einverständnis zu einer Impfung auch gegen den Willen der Eltern geben!
Bei Verdacht auf Suchtgift-Missbrauch durch Schüler*innen gilt der Grundsatz „Therapie statt Strafe“. Im schulischen Bereich gelten besondere Regeln und Abläufe. Nach diesen sind die Schulleitung, Schulärztin, Eltern, ev. Schulpsychologin, spezifische Einrichtung einzubeziehen.
Wenn alle Anforderungen erfüllt werden, gibt es keine behördliche Meldung. Bei einer Verweigerung erfolgt die Meldung an die Behörde (in diesem Fall MA 15).
Ausgenommen von dieser „weicheren“ Regelung ist der Handel mit Suchtgiften. Hier gilt das Suchtmittelgesetz und es ist in jedem Fall Anzeige zu erstatten!
Leider kommt es immer wieder zum Auftreten von Läusen.
In diesem Fall wird in den betroffenen Klassen an alle ein Informationsblatt ausgeteilt.
Der Befall mit Läusen hat nichts mit mangelnder Hygiene zu tun, jede und jeder kann betroffen sein! Bitte gehen Sie genau so vor, wie auf dem Informationsblatt angegeben. Nur so kann die Läuseplage gestoppt werden!
Vor einem weiteren Schulbesuch müssen die Schüler*innen frei von Läusen bzw. Nissen sein!